EXPERTENINTERVIEW EXPERTENTELEFON \"Sterben/Trauer\" am 28.10.10
Was unterscheidet eine "Trauerreise" von einer „gewöhnlichen Reise"?
- Fritz Roth: Wir legen großen Wert darauf, dass unsere Reisen keine "Trauerreisen" sind, sondern Reisen für Trauernde mit ausgewählten Reisezielen, die den besonderen Bedürfnissen dieser Menschen gerecht werden. Dazu gehört auch eine intensive Betreuung durch qualifizierte Begleiter. Die Mitreisenden sollen wieder lernen, den Blick zu öffnen für all das Schöne, das das Leben und die Natur ihnen zu bieten hat. Sie sollen in der Gemeinschaft wieder Lebensfreude spüren und bestenfalls sogar eine Orientierung für den Neubeginn finden, daher auch der bewusst gewählte Titel "Eine Reise ins Leben".
Für wen sind Ihre Reisen vor allem geeignet?
- Fritz Roth: Angesprochen sind trauernde Frauen und Männer jeden Alters, die einen wichtigen Menschen in ihrem Leben verloren haben und nach der ersten schweren Trauerphase eine Orientierung suchen. Unsere Reisen bieten Gemeinschaft, Begleitung und Anleitung. Sie sollen die immerwährende Kraft der Erneuerung des Lebens spürbar machen.
Wohin führen Ihre Reisen?
- Fritz Roth: Unsere Reiseziele liegen auf den Inseln Madeira, Teneriffa, Kreta, Mallorca und der mecklenburgischen Seenplatte. Die Gäste sind untergebracht in kleinen, privat geführten Hotels in schöner, ruhiger Lage, aber mit Anbindung an kulturell ansprechende Umgebungen und Orte.
Sind die Reiseprogramme speziell unter psychologischen Gesichtspunkten entwickelt?
- Fritz Roth: Die Tage sind nach dem Dreiklang "Lebenssinn - Lebenskultur - Lebenslust" gestaltet. An den Vormittagen steht der "Lebenssinn" mit Gesprächsrunden und Trauerarbeit im Mittelpunkt. Nachmittags widmen wir uns der "Lebenskultur" und erkunden auf Spaziergängen, Wanderungen oder Ausflügen die Sehenswürdigkeiten unseres Reiseziels. Die Abende gehören der "Lebenslust". In landestypischen Lokalen genießen wir die Spezialitäten der Küche und lassen den Abend in geselliger Runde ausklingen.
Gibt es eine Tendenz bei den Buchungszahlen solcher Reisen? Steigt der Bekanntheitsgrad bei der Bevölkerung?
- Fritz Roth: 2009 fand die erste Reise statt, sie führte nach Madeira und es reisten zwölf Trauernde mit. Diese "Pilotreise" diente als Entscheidungsgrundlage, ob es das Projekt "Eine Reise ins Leben" geben sollte. Das Resümee aller Mitreisenden und der Begleiter fiel so positiv aus, dass sowohl unser Partner TUI als auch die Private Trauerakademie die Weiterentwicklung befürworteten. Mittlerweile gibt es eine Broschüre mit den sechs genannten Reisezielen - das unterstreicht die positive Resonanz des Projekts.
Fragen an Dr. Robert Rek, Stuttgart. Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Autor des Fachbuchs "Internationales Steuerrecht in der Praxis".
Wo kann man sich bei Fragen rund um die Erbschaftssteuer am besten informieren?
- Dr. Robert Rek: Da dieses Thema häufig sehr diffizil ist, sollte man sich vom Steuerberater seines Vertrauens ausführlich beraten lassen.
Was hat sich bei der Erbschaftssteuerreform zum 1. Januar 2010 geändert?
- Dr. Robert Rek: Ein wesentlicher Eckpunkt des Erbschaftsteuerreformgesetzes ist die Bewertung des Grundvermögens oder auch des Betriebsvermögens: All dies wird nun mit dem Verkehrswert, also mit dem im gewöhnlichen Geschäftsverkehr erzielbaren Verkaufspreis, bewertet. Im Gegenzug wurden allerdings auch die Verschonungsregelungen unter bestimmten Voraussetzungen geändert. Das betrifft zum Beispiel die Steuerbefreiung für selbstgenutztes Wohneigentum. Die persönlichen Freibeträge wurden angehoben, für eingetragene Lebenspartner gab es Verbesserungen.
Was genau ist bei einem Erbe eigentlich der Pflichtteil?
- Dr. Robert Rek: Dies ist die gesetzliche Mindestbeteiligung am Erblasservermögen für Ehegatten, Kinder oder Eltern des Erblassers, die selbst nicht Erbe werden. Der Pflichtteil am Erbe ist die Hälfte vom gesetzlichen Erbanteil. Ein Beispiel: Ein Ehepaar hat zwei Kinder. Die Kinder haben einen gesetzlichen Erbanteil in Höhe von jeweils 25 Prozent. Der Pflichtanteil beträgt demnach 12,5 Prozent pro Kind.
Wer legt den für die Steuer relevanten Verkaufswert einer geerbten Immobilie fest?
- Dr. Robert Rek: Die Bewertung sämtlichen Vermögens orientiert sich am gemeinen Wert bzw. Verkehrswert, der aus zeitnahen Verkäufen vergleichbarer Vermögenswerte abgeleitet werden soll. Ist dies nicht möglich, sieht das Bewertungsgesetz Bewertungsmethoden vor, die sich ebenfalls am Verkehrswert orientieren.
Und können sich Erben dagegen wehren, wenn sie diesen Verkaufswert für zu hoch halten?
- Dr. Robert Rek: Gegen den Bescheid über die Feststellung des Grundbesitzwerts kann Einspruch eingelegt werden. Erben haben die Möglichkeit, nachzuweisen, dass der gemeine Wert niedriger ist als der nach dem Bewertungsgesetz ermittelte Grundbesitzwert. Der Nachweis muss durch ein individuelles Gutachten erbracht werden.
Was passiert eigentlich, wenn Kinder hoch verschuldet sind? Geht dann das Erbe komplett an die Gläubiger oder kann der Erblasser dies verhindern?
- Dr. Robert Rek: Es gibt verschiedene Möglichkeiten, den Zugriff der Gläubiger zu beschränken bzw. zu vermeiden - zum Beispiel, indem das verschuldete Kind nicht das Grundstück erhält, sondern lediglich ein Wohnrecht. Eine andere Möglichkeit ist die so genannte Beschränkung des Pflichtteils in guter Absicht. Hier wird das Kind lediglich Vorerbe des Erbanteils, es wird sozusagen eine große Käseglocke über den Erbanteil des Kindes gesetzt und die Gläubiger können nicht pfänden. Stirbt das Kind, sind seine Erben Nacherben und erhalten das Vermögen. Möglich ist außerdem ein Pflichtteilverzichtsvertrag. Hier schließen der überschuldete Erbe und der Erblasser einen notariellen Pflichtteilverzichtsvertrag ab.
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